Die interaktive Drohnenkarte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL zeigt, wo Einschränkungen und Verbote existieren.
- Zone mit Flugverbot (5 km Pistenabstand)
- Zone mit Flugverbot (Jagdbanngebiete)
- Zone mit eingeschränktem Flugverbot (150 m über Grund)
Wer beispielsweise für Luftaufnahmen eine Ausnahmebewilligung benötigt, findet die Bewilligungsstelle ebenfalls auf der Karte. Ausnahmen können der Flugverkehrsleiter oder Flugplatzhalter erteilen.